Unsere Bildungseinrichtung versteht sich als eine Schule, die gemäß der Ausbildungszielsetzung des Gesetzes für die Berufe der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege der Vorbereitung auf die Konfrontation mit Pflegesituationen von Menschen aller Altersgruppen dient und die Allgemeinbildung fördert.
Berufsbildung umfasst entsprechend dem Selbstverständnis unserer Schule weit mehr als eine fachliche Qualifizierung. Unser Bildungsangebot soll ebenso die Anbahnung personaler, sozialer und methodischer Kompetenzen ermöglichen. Neben die „berufliche Tüchtigkeit" tritt also zunehmend die Entwicklung einer „beruflichen Mündigkeit", durch die der beruflich tätige Mensch später nicht nur in der Lage ist, vorgegebenen Leistungsansprüchen gerecht zu werden, sondern gleichzeitig auch über Kompetenzen verfügt, diese Ansprüche begründet hinterfragen zu können.² Mündigkeit verstehen wir im Sinne von Selbstbestimmung und Solidaritätsfähigkeit, die Mitbestimmungsfähigkeit impliziert.³ Um die besondere Perspektive zum pflegebedürftigen Menschen unter Einbeziehung seiner persönlichen Betroffenheit zu berücksichtigen, ist neben der „Qualifikation zum Pflegehandeln" auch die „Qualität der Pflegehandlung" als integraler Bestandteil pflegeberuflicher Handlungskompetenz zu betrachten. Unser Bildungsauftrag ist demzufolge auch auf eine Persönlichkeitsbildung im umfassenden Sinne gerichtet5.
Diese übergeordneten Bildungsziele konkretisieren sich vor dem Hintergrund des Berufsbildes im Hinblick auf das angestrebte Kompetenzprofil unserer Auszubildenden wie folgt:
In der Auseinandersetzung mit sich selbst, den eigenen Wünschen, Vorstellungen und Haltungen im Vergleich mit Einstellungen und Meinungen anderer im sozialen Miteinander sollen sie befähigt werden, ein persönliches Pflegeverständnis zu entwickeln, zu erweitern und nach Außen zu vertreten, das die Basis ihrer beruflichen Motivation deutlich werden lässt.
Ihr Pflegehandeln soll durch Empathie geprägt sein, welche auf der Basis von Selbsterfahrung, -wahrnehmung und Reflexion von eigenen bzw. möglichen Bedürfnissen Pflegebedürftiger gefördert werden soll.
Sie sollen in gruppendynamischer Auseinandersetzung auf unterschiedlichen Ebenen (personell, fachlich, methodisch) Kommunikations- und soziale Beziehungsfähigkeit erwerben. Des weiteren sollen sie dadurch erlernen, einen eigenen Standpunkt zu vertreten aber auch ggf. aufgrund besserer Einsicht diesen korrigieren zu können. Damit werden sie gleichermaßen dazu befähigt, sich auf neue Situationen und Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft einzustellen. Das ermöglicht ihnen, im Rahmen ihrer individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln
Die u.a problemorientierte Konfrontation mit Fachwissen, Informationen und Methoden soll sie befähigen, zunehmend komplexere Situationen vor dem Hintergrund steigender fachlicher Kompetenz analysieren und bewerten zu können und daraus folgerichtige Maßnahmen abzuleiten sowie sinnvolle Entscheidungen verantwortungsbewusst und situationsabhängig treffen zu können. Die damit überwiegend kognitiv geschulten Fähigkeiten (fachlich, methodisch) helfen ihnen, aus gewohnten Denk- und Einstellungsmustern auszubrechen und neue Lösungen finden zu können sowie die Fähigkeit zur Vorwegnahme des heute oder in absehbarer Zeit Möglichen zu entwickeln. | Des weiteren sollen sie in kritischer Auseinandersetzung mit den bisherigen eigenen Werthaltungen, fachlichen und methodischen Kompetenzen ein Verständnis und Bereitschaft für die Notwendigkeit zur beruflichen Fort- und Weiterbildung entwickeln sowie damit zur Weiterentwicklung und Professionalisierung unserer Berufsgruppe beitragen.
1 Vgl. WITTNEBEN K.: Handlungsfelder – Lernfelder – Bildungsinhalte. In: PR Internet 4/03 S. 124-136
2 Vgl. ARNOLD R.; LIPSMEIER A.: Berufspädagogische Kategorien didaktischen Handelns. In: Arnold R.; Lipsmeier A.(Hg): Handbuch der Berufsbildung. Opladen 1995, S. 13-28
3 „Die Selbstbestimmung wird dahingehend ausgeformt, dass Wolfgang Klafki darunter die Fähigkeit versteht, zur Selbstbestimmung über die jeweils eigene persönliche Lebensbeziehung und Sinndeutung zwischenmenschlicher, beruflicher und ethische religiöser Art. Daneben besteht aber auch der Anspruch und zugleich die Verantwortung jedes einzelnen, sich für die Gestaltung unserer gemeinsamen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse einzusetzen d.h., zur Mitbestimmung befähigt werden. Dieser Anspruch auf Selbst- und Mitbestimmung kann nur dann vom einzelnen gerechtfertigt werden, wenn er sich nicht nur auf die Anerkennung dieser Rechte beruft sondern auch Solidarität mit denjenigen praktiziert, denen Selbst- Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgrund gesellschaftlicher Verhältnisse, Unterprivilegierung, politischer Einschränkung oder Unterdrückung vorenthalten oder eingeschränkt werden." (KLAFKI W.: zitiert in: SIEGER M.: Bildungsziele für die Berufsausbildung im Gesundheits- und Sozialwesen. In: Bundesausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe (Hg): Bildung und Pflege. Stuttgart; New York 1997, S. 105)
4 Qualität der Pflegehandlung bezeichnet das Bewusstseins, in dem eine Handlung vollzogen wird, und sie ist Ausdruck der Handlung, die von der handelnden Pflegeperson eingenommen wird. Sie ist somit im Sinne der Verschmelzung von Bewältigungskönnen und Bewältigungsbewusstsein aufzufassen. (Vgl. LÖWISCH Dieter J.: Kompetentes Handeln – Bausteine für eine lebensweltbezogene Bildung. Darmstadt 2000)
5 Neben der Perspektive der Patientenorientierung wird damit die Perspektive einer schülerorientierten Bildung berücksichtigt. (Vgl. WITTNEBEN K.: Pflegekonzepte in der Weiterbildung zur Pflegekraft. Über Vorraussetzung und Perspektiven. 4. überar. Aufl. Frankfurt am Main, 1998)
6 Vgl. WITTNEBEN K.: Orientierungsraster zur Planung, Durchführung und Analyse eines kritisch-konstruktiven Krankenpflegeunterrichts. In: Seminarunterlagen zum Studiengang Pflegepädagogik; Fach: Pflegepädagogik, 6. Semester. Köln 2002 -> und Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Lehrpläne für die Berufsfachschule für Krankenpflege. München 2001, S. 1 |