Pressemitteilung:
Die besten Kliniken
im Ruhrgebiet
Es sind aktuelle Berichte verfügbar.
Seit 01.01.2004 müssen gesetzlich versicherte Patienten auch bei ambulanter Behandlung eine Zuzahlung (Praxisgebühr) entrichten. Rechts- Danach ist die Praxisgebühr im Krankenhaus-
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a) ambulanter Notfallbehandlung 1 x pro
| c) Behandlung im Rahmen der Methadonambulanz, |
Die Praxisgebühr muss nicht gezahlt werden: a) Von Patienten, die jünger als 18 Jahre alt sind. b) Von Patienten folgender Versicherungen:
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Nach der Bundespflegesatzverordnung sowie dem Krankenhausentgeltgesetz sind wir verpflichtet, | Ein Preisverzeichnis als Auszug aus dem Pflegekostentarif / Entgelttarif hängt im Aufnahmebüro und auf den Stationen aus. |
Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistun- gen, die unter Berücksichtigung der Leistungs- Unter diesen Voraussetzungen gehören auch dazu:
| Nicht zu den Krankenhausleistungen gehört eine Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zu- sammenhang mit dem Grund der Krankenhaus-behandlung nicht besteht. |
Als krankenversicherter Patient brauchen Sie sich nicht persönlich um die Bezahlung Ihrer Kranken-hausrechnung zu kümmern. Formalitäten mit der Krankenkasse erledigt die Verwaltung des Kran- kenhauses für Sie. Wir benötigen von Ihnen aller- dings den Einweisungsschein des Arztes, auf des- sen Rat Sie zu uns ins Krankenhaus gekommen sind. | Für Fragen zur Abrechnung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Patientenverwaltung gerne zur Verfügung. |
Rechtsgrundlage für die Zuzahlung ist der § 39 | Wir bitten Sie, Ihren Zahlungsbetrag bei der Ent- lassung, bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als |